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   BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 113.78   

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https://dejure.org/1979,644
BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 113.78 (https://dejure.org/1979,644)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1979 - 1 WB 113.78 (https://dejure.org/1979,644)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1979 - 1 WB 113.78 (https://dejure.org/1979,644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eignung und Verwendung eines Soldaten als Vorgesetzter - Ausschluss der weiteren Förderung eines Soldaten wegen dessen gleichgeschlechtlicher Veranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 286
  • NJW 1980, 1178
  • DVBl 1980, 453
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 113.78
    Das Bundesverfassungsgericht ist noch im Jahre 1957 zu der Feststellung gelangt, daß Homosexualität eindeutig gegen das Sittengesetz verstoße (BVerfGE 6, 389, 434) [BVerfG 10.05.1957 - 1 BvR 550/52].
  • BVerwG, 10.06.1970 - II WD 73.69

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten auf Grund des Führens

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 113.78
    Auf der Linie dieser Entwicklung liegt die Entscheidung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1970 (NZWehrr 1971, 31 = ZBR 1971, 30), in der im disziplinaren Bereich die Frage verneint worden ist, ob ein Soldat wegen seiner außerdienstlichen gleichgeschlechtlichen Beziehungen als vertrauensunwürdig für den Dienst anzusehen ist.
  • BVerwG, 16.02.1976 - 6 B 83.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beförderungseignung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 113.78
    Der 6. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinen Beschluß vom 16. Februar 1976 (JZ 1976, 444) darauf hingewiesen, daß homosexuelle Neigungen eines militärischen Vorgesetzten - namentlich, eines Offiziers - seine Beförderungseignung ausschließen, weil solche Neigungen geeignet sind, die gerade im militärischen Bereich notwendigen engen dienstlichen und menschlichen Kontakte zu belasten.
  • BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 11.78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 113.78
    Das dienstliche Bedürfnis für eine Verwendungsentscheidung ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar; im übrigen kann aber die Verwendungsentscheidung, insbesondere auch die Eignungsbeurteilung, nur daraufhin überprüft werden, ob der Begriff der Eignung und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Entscheidung ein unrichtiger Tatbestand unterliegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. März 1979 - 1 WB 11/78 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.02.1976 - I WB 113.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 113.78
    Als eine nachträgliche Antragserweiterung, die als unzulässig zurückgewiesen werden müßte, weil die Wehrbeschwerdeordnung eine Antragserweiterung, wie sie in anderen Verfahrensarten möglich ist, nicht kennt (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 WB 113/74), ist sein Vorbringen nicht anzusehen.
  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 61.90

    Keine Verwendung homosexueller Soldaten als Ausbilder

    Damals hat der Senat die entsprechenden Erwägungen des BMVg gebilligt (BVerwGE 63, 286).

    Ob eine homosexuelle Neigung auch heute noch die Beförderungseignung unabhängig von der konkreten Verwendung ausschließt (vgl. BVerwG JZ 1976, 444 und dazu BVerwGE 63, 286, 288) [BVerwG 25.10.1979 - 1 WB 113/78], hat der Senat nicht zu entscheiden.

  • BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 60.79

    Homosexuelle Veranlagung - Sicherheitsrisiko

    Ihnen steht dabei wie in allen Eignungsfragen ein gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BVerwGE 63, 286).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 48.97

    Verfassungsrecht - Keine Diskriminierung homosexueller Soldaten durch

    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 1 WB 113.78 -, BVerwGE 63, 286 und vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 61.90 -, BVerwGE 86, 355 (ff.) m.w.N), daß es rechtlich nicht zu beanstanden ist, homosexuell veranlagte Soldaten nicht als Ausbilder in der Truppe zu verwenden.
  • VG Lüneburg, 03.06.1999 - 1 A 141/97

    Homosexualität ist kein Grund, die Übernahme eines bewährten Zeitsoldaten in das

    Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dez. 1998 - 2 M 4436/98 - unter Bezug auf die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, JZ 1976, 444; BVerwGE 63, 286; BVerwGE 86, 355) ausgeführt ist, homosexuell veranlagte Soldaten könnten nicht als "Ausbilder in der Truppe" verwendet werden (S. 7 d. Beschlußabdrucks), was hier von "entscheidender Bedeutung" sei (S. 9 aaO.), hebt der Kläger mit Recht hervor, daß er sich um die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes beworben habe, die mit Bescheid vom 25.2.1998 wiederum allein unter Hinweis auf seine Homosexualität abgelehnt worden sei, wogegen er jedoch Beschwerde erhoben habe.
  • OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 2 M 4436/98

    Homosexuelle; Dienstverhältnis; Berufssoldat; Bundeswehr; Führungsaufgaben;

    Das BVerwG hat wiederholt entschieden, daß es rechtlich nicht zu beanstanden sei, homosexuell veranlagte Soldaten nicht als Ausbilder in der Truppe zu verwenden (vgl. Beschluß vom 25.10.1979 - 1 WB 113/78 -, BVerwGE 63, 286 [= DVBl. 1980, 453]; Beschluß vom 8.11.1990, aaO; vgl. auch Beschluß vom 16.2.1976 - VI B 83.75 -, JZ 1976, 444).
  • BVerwG, 23.11.1993 - 8 B 165.93

    Ausschluss der Wehrdienstfähigkeit bei offen ausgelebter und die Persönlichkeit

    Die mit der Beschwerde bezeichneten (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ) Beschlüsse vom 25. Oktober 1979 - 1 WB 113.78 - (BVerwGE 63, 286) und vom 8. November 1990 - 1 WB 61.90 - (BVerwGE 86, 355) sowie das Urteil vom 30. Juli 1991 - 2 WD 5.91 - (BVerwGE 93, 143) verhalten sich nicht zur Frage der Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen.
  • BVerwG, 23.11.1983 - 1 WB 99.82

    Rechtsmittel

    Anlaß zu diesem Antrag war u.a. die Entscheidung des Senats vom 25. Oktober 1979 - 1 WB 113/78 - (= BVerwGE 63, 286), wonach homosexuelle Neigungen die Eignung eines Soldaten zum Vorgesetzten ausschließen.
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